Oliver Köhli

Oliver Köhli
Rechtsanwalt / LL.M.
Geschäftsleiter
Privates- und Öffentliches Baurecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, allgemeines Vertragsrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Spricht Deutsch und Englisch.
Oliver Köhli (1975) wurde im August 2008 Partner und Geschäftsleiter der heutigen Kanzlei Ammann Köhli Anwälte AG. Er erlangte im Mai 2004 das Patent des bernischen Rechtsanwalts und trat anschliessend als Mitarbeiter in die Kanzlei ein.
Eine einjährige Weiterbildung an der University of San Diego, School of Law, mit Schwerpunkt Immaterialgüterrecht / Internationaler Handel beendete Oliver Köhli im Mai 2008 mit dem Titel eines Master of Laws (LL.M.).
Er schloss sein Studium der Rechte an der Universität Freiburg im Herbst 2000 als lic. iur. ab. Danach arbeitete Oliver Köhli ein Jahr als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Freiburg. Zusammen mit Prof. Peter Hänni publizierte er dabei ein Werk zum öffentlichen Dienstrecht der Schweiz.
Im Rahmen der Ausbildung zum bernischen Rechtsanwalt folgten insgesamt 18 Monate Praktikum in der Kanzlei Ammann Rechtsanwälte, Jegenstorf, sowie am Gericht in Thun. Danach kehrte Oliver Köhli an die Universität Freiburg zurück und unterrichtete im Sommersemester 2003 als Lektor im Fach „Bundesstaatsrecht“; zudem arbeitete er als stellvertretender Assistent am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht.
Er schloss sein Studium der Rechte an der Universität Freiburg im Herbst 2000 als lic. iur. ab. Danach arbeitete Oliver Köhli ein Jahr als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Freiburg. Zusammen mit Prof. Peter Hänni publizierte er dabei ein Werk zum öffentlichen Dienstrecht der Schweiz.
Im Rahmen der Ausbildung zum bernischen Rechtsanwalt folgten insgesamt 18 Monate Praktikum in der Kanzlei Ammann Rechtsanwälte, Jegenstorf, sowie am Gericht in Thun. Danach kehrte Oliver Köhli an die Universität Freiburg zurück und unterrichtete im Sommersemester 2003 als Lektor im Fach „Bundesstaatsrecht“; zudem arbeitete er als stellvertretender Assistent am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht.